Frankfurt. Zivilkräfte der Polizei nahmen am Mittwoch, den 18.03.2026, einen 18-jährigen Deutschen aus Südhessen im Zusammenhang mit einem im Vorfeld erfolgten sogenannten „Schockanruf“ vorläufig fest. Gegen ihn besteht der Verdacht des banden- und gewerbsmäßigen Betruges. Nach den bisherigen Erkenntnissen wurde eine 83-jährige Frau aus Nidderau am
Mittwochnachmittag durch eine bislang unbekannte weibliche Person telefonisch kontaktiert. Diese gab sich als die Tochter der Angerufenen aus und teilte weinend mit, sie habe bei einem Unfall eine Frau getötet und deren Kind schwer verletzt. Anschließend rief eine männliche Person bei dem Opfer an und sagte, er sei Polizeibeamter und die Tochter der Angerufenen müsse wegen des Unfalls in Untersuchungshaft. Dies könne nur gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 25.000 € abgewendet werden. Das an Demenz erkrankte Opfer glaubte den beiden Anrufern und teilte diesen mit, sie habe lediglich einen geringen Bargeldbetrag zu Hause, jedoch Schmuck und Gold.
Der männliche Anrufer forderte die 83-Jährige sodann auf, die Wertsachen in einen Beutel zu packen und an einen Abholer zu übergeben, der diese dann zu der Staatsanwaltschaft Hanau bringen werde. Tatsächlich gab es zu keiner Zeit einen entsprechenden Unfall. Der Beschuldigte soll sich sodann am Mittwochabend zu der Anschrift des Opfers begeben und von diesem die Beute im Wert von mindestens 5.000 € entgegengenommen haben. Kurz darauf wurde der Beschuldigte mit der Beute festgenommen, als er sich von dem Tatort entfernte. Auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Eingreifreserve – erließ das Amtsgericht Hanau am Donnerstag, den 19.03.2026, einen Haftbefehl gegen den 18-Jährigen, der sich seitdem in Untersuchungshaft befindet. Die Ermittlungen dauern an


